Wir sind...
Bildungszeitgesetz (BzG BW)
Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 29.04.2016 sind wir als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt.
Unsere Mitglieder
Zur Mitgliedschaft in der Katholischen Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. sagt die Satzung in § 4
(1) Mitglieder können werden:
1. Jede katholische Kirchengemeinde im Kreis Ravensburg,
vertreten durch die Leiterin/den Leiter der Erwachsenenbildung in der Gemeinde
2. Im Kreis Ravensburg tätige katholische Verbände, vertreten durch je einen Verantwortlichen/eine Verantwortliche aus den drei Bezirken des Dekanats Allgäu - Oberschwaben
3. Auf Antrag katholische und ökumenisch orientierte Gruppen, die offene Erwachsenenbildung in kirchlicher Trägerschaft anbieten, vertreten durch je einen Verantwortlichen/eine Verantwortliche
4. Auf Antrag die im Kreis tätigen katholischen Bildungseinrichtungen, vertreten durch je einen Verantwortlichen/eine Verantwortliche.
Wir arbeiten mit anderen Trägern zusammen und legen Wert auf qualifizierte SeminarleiterInnen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist die inhaltliche, finanzielle und organisatorische Unterstützung der Bildungsarbeit von Gemeinden, Gruppen und Verbänden.